Formalitäten
TOTENSCHEIN
Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss zuerst der Arzt benachrichtigt werden. Hierbei ist es empfehlenswert, den Hausarzt zu erreichen, da ein Notarzt die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht kennt und daher unter Umständen keinen Totenschein ausstellen kann und dann die Ordnungsbehörde informieren muss. Nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, der unbedingt beim Verstorbenen verbleiben muss, kann die Versorgung des Verstorbenen und die Überführung zum Friedhof innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Spätere Abschiednahme am offenen Sarg kann von uns in einem kleinen Kreis in den Friedhofshallen oder in unserem Haus unabhängig von der Trauerfeier ermöglicht werden. In Ausnahmefällen sind auch Hausaufbahrungen möglich. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim müssen sich die Angehörigen nicht um die Ausstellung des Totenscheins kümmern. Der Schein wird uns bei der Überführung ausgehändigt.
UNTERLAGEN ZUR ERLANGUNG DER STERBEURKUNDE
Mit dem Totenschein und den im Folgenden aufgezählten Urkunden veranlassen wir beim Standesamt des Sterbeortes die Ausstellung der für alle Formalitäten nötigen Sterbeurkunden.
Benötigt werden:
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Personalausweis
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis
- Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil, Personalausweis (Alternativ zur Heiratsurkunde eine Familienbuchabschrift evtl. mit Scheidungsvermerk)
- Bei Aussiedlern: Alle Urkunden im Original der Landes- sprache und mit deutscher Übersetzung sowie Registrier- schein, Vertriebenenausweis, Namenserklärung § 94
VERSICHERUNGEN
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr! Die Versicherung kann von uns nur abgemeldet werden.
Zum Einzug von Sterbegeldern anderer Versicherungen benötigen wir die Policen bzw. Mitgliedsbücher im Original.
RENTEN
War der Verstorbene bereits Rentenempfänger, können wir für den überlebenden Ehegatten bei der Postrentenrechnungsstelle das Übergangsgeld beantragen. Die Rentennummer findet sich auf dem Rentenbescheid oder den Kontoauszügen. Die eigentlichen Witwenbezüge werden vom Angehörigen selbst beim Rententräger beantragt! Eine Beratung durch einen Rentenältesten ist sinnvoll. Bei Verstorbenen ohne Ehepartner werden die Renten durch uns abgemeldet.
GRABURKUNDEN
Wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist, benötigen wir die Graburkunde.